Hat Ihr Fahrzeug die Motorfahrzeugkontrolle nicht bestanden, keine Sorge wir kümmern uns darum. Sie möchten nicht nochmals ins Strassenverkehrsamt fahren, sondern die Reparatur wie auch die Kontrolle in einem Werkstattaufenthalt erledigen? Dann kommen Sie doch zu uns!


Ab dem 2. August 2021 ist die Seegarage Müller AG ein RBV Fachbetrieb, welcher das Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV), also die sogenannte Nachkontrolle, durchführen kann. Das heisst, wenn Ihr Fahrzeug die Motorfahrzeugkontrolle nicht bestanden hat und Sie die Mängel innerhalb von 14 Tagen erneut überprüfen lassen müssen, können Sie zukünftig in die Seegarage Müller AG kommen und müssen nicht mehr nach Zürich fahren.


Natürlich erledigen wir nicht nur die Nachkontrolle für Sie, sondern auch die Reparatur/Mängelbehebung an Ihrem Fahrzeug. Somit können Sie gleich zwei Sachen auf einmal erledigen, wenn Sie Ihr Fahrzeug zu uns bringen und haben praktisch keinen Mehraufwand.


Kontaktieren Sie uns bei Fragen oder einer Terminvereinbarung. Bitte halten Sie jeweils den Fahrzeugausweis bereit.


Wir freuen uns auf Sie!

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